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Registrierungszentrum und „Ankerzentrum“ – wo liegen die Unterschiede? Flüchtlinge, Asylantrag


Ankerzentren“ sind Ankunfts-, Registrierungs- und Abschiebezentren in einem. Derzeit, 2018, werden auch Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive auf andere Kommunen verteilt. Nach den Plänen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sollen diese Menschen künftig bis zur rechtlich verbindlichen Ablehnung ihres Asylantrags und der folgenden Abschiebung in das Herkunftsland im „Ankerzentrum“ bleiben.

Konkret geht es um Planungen für das Gelände der Coleman Barracks im Norden von Mannheim. Oberbürgermeister Peter Kurz hält ein Registrierungszentrum für Flüchtlinge in den Mannheimer Coleman Barracks weiterhin für möglich. Ein von der Bundesregierung ebenfalls ins Spiel gebrachtes „Ankerzentrum“ lehnt er jedoch ab.


Aktuell ist das zentrale Registrierungszentrum für Flüchtlinge in Baden-Württemberg im Heidelberger Patrick Henry Village (PHV) angesiedelt. Dort werden die Neuankömmlinge registriert und untersucht. Außerdem stellen sie vor Ort bei Mitarbeitern des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag.

Anschließend werden die Flüchtlinge über die Landeserstaufnahmestellen (LEA), wie die in MA, auf andere Kommunen verteilt.

Vgl. RNZ vom 24.4.2018, Seite 8

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